Unser Immobilien-Glossar

Die Welt der Immobilien ist eine ganz eigene – und viele Begriffe erschließen sich dem Uneingeweihten nicht beim ersten Lesen. Darum haben wir ein Glossar für Sie eingerichtet, von A wie „Annuität“ bis Z wie „Zwischenfinanzierung“. Mit der Zeit werden wir dieses Glossar für Sie immer weiter ausbauen. 

A

Annuität

Der Begriff Annuität bezeichnet die regelmäßige Rückzahlung eines Darlehens – auch als Tilgung bekannt. Diese Rückzahlung besteht aus zwei Anteilen: der eigentlichen Tilgung und den Zinsen. Das Verhältnis der beiden Anteile verschiebt sich im Zeitverlauf zugunsten der Tilgung – bei gleichbleibendem Gesamtbetrag.

B

Bodenrichtwert

Anhand des Bodenrichtwerts wird der Preis eines unbebauten Grundstücks berechnet. Diesen Richtwert ermittelt ein Gutachterausschuss in der jeweiligen Kommune, indem er die dort erzielten Kaufpreise für vergleichbar gelegene und genutzte Grundstücke in einem definierten Zeitraum vergleicht. 

Geldwäschegesetz

Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, sind auch Immobilienmakler verpflichtet, bei Immobilienkäufen und -verkäufen sowie bei Vermietungen mit Kaltmieten über 10.000 Euro die Identität der Kunden festzustellen und gegebenenfalls zu melden. Darum müssen Makler bei natürlichen Personen auch eine Ausweiskopie anfertigen und juristische Personen durch einen amtlichen Registerauszug prüfen.

H

Hausgeld

Wer eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus erwirbt, muss mit dem Hausgeld eine monatliche Vorauszahlung leisten. Diese dient unter anderem dazu, die Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums sowie Instandhaltungsrücklagen, Instandsetzungs- und Verwaltungskosten zu decken. Hausgeld muss unabhängig von der Nutzung oder Nichtnutzung einer Wohnung gezahlt werden.

I

Instandhaltungsrücklagen

Wohnungseigentümergemeinschaften – etwa in Mehrparteienhäusern – legen gemeinschaftlich Geld für Instandhaltung oder größere Reparaturen wie etwa an Fassade, Dächern oder Heizungsanlagen zurück. Diese Rücklagen werden auf der Eigentümerversammlung beschlossen und in einem Wirtschaftsplan festgeschrieben. Berechnet werden sie meist anteilig nach der Wohnungsgröße.  

M

Mietspiegel

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete und wird aus den Durchschnittsmieten für vergleichbaren Wohnraum – unter anderem in Bezug auf Größe, Lage und Ausstattung – ermittelt. Mieter können anhand des Mietspiegels die Angemessenheit ihrer Miete überprüfen, und die Vermieter wiederum ihre Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen.

P

Provision

Ein Makler erhält für seine Tätigkeiten eine Provision, auch Courtage genannt. Hierzu gibt es seit Ende des Jahres 2020 eine wichtige Änderung: Ist ein Makler beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern wie üblich für beide Parteien tätig und schließt mit beiden einen Maklervertrag, zahlen beide Parteien dieselbe Provisionshöhe. Nur wenn er explizit ausschließlich für eine Partei tätig, ist diese allein courtagepflichtig. Jedoch kann diese Partei mit der anderen eine Erstattung der Courtage von maximal 50% vereinbaren. Geht es hingegen um eine Vermietung, gilt das sogenannte Bestellerprinzip: die Provision zahlt immer die den Makler beauftragende Partei. Die maximale Provision liegt hier bei zwei Nettokaltmieten (zzgl. MwSt).

S

Spekulationssteuer

Wer eine private Immobilie oder ein Grundstück kauft und diese vor Ablauf einer Frist von zehn Jahren wieder verkauft, wird die Spekulationsteuer fällig. Diese beläuft sich auf den persönlichen Einkommensteuersatz und wird auf den Verkaufsgewinn angesetzt. Die Spekulationsfrist verkürzt sich jedoch, wenn der Eigentümer die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den zwei vorhergehenden Jahren selbst genutzt hat.   

U

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Grundbucheintrag: Erst, wenn es die Zahlung der Grunderwerbssteuer verzeichnet, stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Danach kann der Grundstückserwerber als bürgerlich-rechtlicher Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.

Z

Zwischenfinanzierung

Eine Zwischenfinanzierung dient der Überbrückung eines Zeitraums von maximal zwei Jahren. Zum Beispiel: Eine neue Bleibe ist gefunden und muss jetzt bezahlt werden, jedoch ist die alte Immobilie noch nicht verkauft oder der Bausparvertrag noch nicht auszahlungsreif. Hier geben Banken meist unkompliziert Zwischenfinanzierungen, weil sie die Bausparsumme oder den Wert des Hauses als Eigenkapital betrachten.