Stories
13.01.2022
Der Peter-Busch-ImmoSHOP ist online!
Komfortabel, schnell und gut gestaltet: Nach unserer neuen Unternehmens-Website ist nun auch der zweite Teil unseres digitalen Angebots online – der überarbeitete Peter Busch ImmoSHOP. Sehen Sie sich jederzeit alle aktuellen Objekte an und suchen Sie nach Miet- oder Kaufangeboten. Lassen Sie sich inspirieren oder richten Sie sich mit wenigen Klicks Ihren personalisierten Suchauftrag ein. Wir freuen uns auf Sie!
Besuchen Sie unseren neuen ImmoSHOP unter: peter-busch-immobilien.de
01.11.2021
Neu aufgestellt: Unser Auftritt im Netz
Das Immobiliengeschäft ist immer ein „People Business“ ¬– es kommt auf den persönlichen Kontakt an. Doch bevor es zu einem ersten Gespräch von Angesicht zu Angesicht kommt, gibt es meistens eine digitale Begegnung, viele unserer potenziellen Kundinnen und Kunden wollen schon vorab wissen, wer wir sind und was uns auszeichnet. Darum ist ein überzeugender Auftritt im Netz enorm wichtig, und darum haben wir unsere Homepage grundlegend überarbeitet.
Nach der Devise „Aus Eins mach Zwei“ gibt es jetzt nicht eine einzige Seite, sondern gleich zwei, eng verknüpft aber funktional streng getrennt. Auf unserer neuen Unternehmensseite geht es um Peter Busch Immobilien: unser Team und unsere Mission, Neuigkeiten rund um Immobilien in der Region, aktuelle Stories und vieles mehr. Hier zeichnen wir ein Bild von unserer Marke und vermitteln, warum wir der Ansprechpartner Nummer Eins in Neuss und Umgebung sind. Davon losgelöst gibt es eine zweite Seite: unser ImmoWeb. Dies ist unsere Immobilien-Plattform, auf der wir unsere aktuellen Angebote präsentieren, ob Mieten, Kaufen oder Bauen, ob Gewerbe oder Wohnen. Was beide Seiten vereint: Sie sind komplett neu gestaltet, mit modernem Design und optimiert für die Darstellung auf unterschiedlichsten Endgeräten von PC bis Smartphone.
23.12.2020
Neuregelung der Maklerprovision
Was sich für Sie als Verkäufer oder Käufer einer Immobilie geändert hat. Wir klären auf!
Der Gesetzgeber hat die Provisionsregelung, die wir seit Jahren mit unseren Kunden bevorzugen, zu einem Gesetz gemacht. Als Makler haben wir schon immer als Dienstleister für beiden Parteien gearbeitet und freuen uns über die Bestätigung dieses Vorgehens.
Es gibt lediglich eine kleine Einschränkung in unserer unternehmerischen Freiheit. Wenn wir dem Verkäufer einen Rabatt gewähren, müssen wir diesen in gleicher Höhe auch dem Käufer einräumen. Wir begrüßen diese Regelung sehr, da es so nicht mehr möglich ist, ausschließlich vom Käufer eine Provision zu verlangen. Der Gesetzgeber möchte damit erreichen, dass die Verkäufer vor der Auftragsvergabe die Leistungen des Maklerunternehmens hinterfragen und damit auch den Preis kontrollieren kann. Als Unternehmen mit hohem Qualitätsanspruch, langer Erfahrung und vielen zufriedenen Kunden sind wir froh über diese Regelung und scheuen nicht den Vergleich unserer Leistungen mit unseren Marktbegleitern.
Wir freuen uns auch weiterhin für Käufer und Verkäufer tätig sein zu dürfen. Wenn Sie Fragen zu der neuen Regelung haben, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!